DSGVO: Meldepflicht Datenschutzbeauftragter
Nach Artikel 37 Abs. 7 DSGVO hat ein Verantwortlicher oder ein Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des DSB nicht nur zu veröffentlichen, sondern auch der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen. In Bayern ist dies (für nicht-öffentliche Stellen) das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht (LDA). Interessanterweise sind auch Behörden bundesweit ein wenig vom plötzlichen Inkrafttreten der DSGVO mit zweijähriger Übergangsfrist überrascht, sodass…